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SpeakUp - das Tabuthema Nummer 1 in der Arbeitswelt. 

Ihnen sind an Ihrem Arbeitsplatz Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung aufgefallen? Die Verantwortlichen versuchen, das Thema unter den Teppich zu kehren? Wie ist weiter vorzugehen? 

Zunächst gilt es zu klären, ob Ihr Unternehmen über einen Kanal für die Meldung von Unregelmässigkeiten zur Verfügung stellt, den Sie anonym nutzen können und ob Ihnen ein klarer Schutz vor Nachteilen zugesichert wird, wenn Sie einen Hinweis geben. Denn aufgepasst: das Schweizer Arbeitsrecht schützt Sie nicht vor einer missbräuchlichen Entlassung. Es besteht Kündigungsfreiheit. Bei Whistleblowing-Meldungen ist deshalb höchste Vorsicht geboten und iclaims.ch empfiehlt auf jeden Fall, ausschliesslich anonym Unregelmässigkeiten zu melden und die Anonymität auch in der Folge strikt beizubehalten. 

iclaims.ch hat einschlägige Erfahrung mit der Thematik und berät Sie gern, damit Sie Ihre Hinweise konstruktiv platzieren und zur Weiterentwicklung des Unternehmens gefahrlos beitragen können. 

Sollte es bereits zu einer Kündigung gekommen sein, macht iclaims.ch für Sie eine Forderung für missbräuchliche Kündigung geltend, welche in der Schweiz allerdings maximal sechs Monatslöhne beträgt. Sieht die firmeninterne Whistleblowing-Regelung Schutz vor jeglichen Nachteilen vor, macht iclaims.ch für Sie weitere Schadenersatzansprüche aus der Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei Ihrem früheren Arbeitgeber geltend. 

iclaims.ch berät Sie in all diesen Fragen gerne. Buchen Sie unverbindlich einen ersten Besprechungstermin

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